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Creative Connection Stuttgart 2026: Bis zu 3.000 € für Musik- und Kreativnetzwerke, Frist 30. Oktober

Ise-Shima Art Company
vor 3 Tagen
3 Min. Lesezeit

Mit der neuen Antragsrunde von „Creative Connection“ unterstützt die Wirtschaftsförderung der Landeshauptstadt Stuttgart innovative Vorhaben, die Menschen und Unternehmen der Kreativwirtschaft zusammenbringen. Auch der Musiksektor gehört ausdrücklich zu den förderfähigen Branchen, neben Film, Games, Design, Medien und weiteren kreativen Disziplinen. Im aktuellen Aufruf stehen insgesamt 25.000 Euro bereit. Anträge können vom 21. September bis zum 30. Oktober 2026 eingereicht werden; der regelmäßige Höchstbetrag liegt bei 3.000 Euro pro Vorhaben.

Für welche Musik- und Kreativprojekte ist das Programm gedacht?

Gefördert werden insbesondere Formate, die die Sichtbarkeit, Zusammenarbeit und Innovationsfähigkeit der Stuttgarter Kreativwirtschaft verbessern. Dazu zählen Netzwerktreffen zwischen Musik und Game-Design, Workshops zu digitalen Produktionsmethoden, branchenübergreifende Festivals, Kooperationen mit Hochschulen, Innovationslabore, Austauschveranstaltungen oder die Teilnahme an geeigneten Kongressen und Messen. Ein bloßer Antrag auf Geld für die eigene Studioaufnahme ohne erkennbare Netzwerk- oder Standortwirkung wäre mit dieser Zielsetzung nicht automatisch vereinbar.

Wer kann einen Antrag stellen?

Laut offizieller Ausschreibung antragsberechtigt sind Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, freiberuflich tätige Unternehmen beziehungsweise Akteurinnen und Akteure, Universitäten, Hochschulen, Vereine und andere rechtlich eigenständige Institutionen mit Sitz in Deutschland. Die Stadt betont ausdrücklich, dass Privatpersonen keine Anträge stellen können. Es wäre daher falsch, diese Fördermöglichkeit als frei verfügbares Individualstipendium für alle Musikerinnen und Musiker darzustellen. Entscheidend sind die organisatorische Antragsberechtigung und ein nachvollziehbarer Nutzen für Stuttgarts Kreativstandort.

Bis zu 3.000 Euro – und nicht immer 100 Prozent der Kosten

Die reguläre maximale Fördersumme beträgt 3.000 Euro, als nicht rückzahlbarer Zuschuss. Grundsätzlich können höchstens 70 Prozent der förderfähigen Projektausgaben übernommen werden. Bei Teilnahmegebühren und Reiseaufwand für Kongresse, Messen oder Veranstaltungen liegt der Fördersatz dagegen bei maximal 50 Prozent; für Reisekosten gilt außerdem ein Höchstbetrag von 500 Euro. Das bedeutet, dass Antragstellende Eigenmittel oder andere zulässige Finanzierung einplanen müssen. Ein Projektbudget sollte die verschiedenen Ausgabenarten daher nachvollziehbar voneinander trennen.

Welche Kriterien entscheiden über eine Förderung?

Die Stadt wertet die eingegangenen Anträge am Ende der Ausschreibungsfrist nach Wettbewerbsgrundsätzen aus. Wichtig sind die Qualität und Verständlichkeit der Idee, ihr Innovationsgehalt, nachhaltige Wirkung, Beiträge zu ökologischer, sozialer oder wirtschaftlicher Nachhaltigkeit sowie der Anreizeffekt: Würde das Projekt ohne Förderung überhaupt oder in dieser Form stattfinden? Gerade für Musikschaffende ist es sinnvoll, den Nutzen für beteiligte Spielstätten, Netzwerke, Veranstalter oder lokale Kreativbetriebe konkret zu beschreiben.

Antragsweg bis zum 30. Oktober 2026

Im Downloadbereich der offiziellen Programmseite stehen der aktuelle Förderaufruf, die Antragsunterlagen, die De-minimis-Erklärung, die Förderrichtlinie und ein FAQ bereit. Ein vollständiger Antrag soll über die dort erläuterte E-Mail-Einreichung bei der Wirtschaftsförderung Stuttgart abgegeben werden. Prüfen Sie die Unterschriften, die Rechtsform der Organisation, das Kostenmodell und alle Nachweise frühzeitig. Bei Fragen nennt die Verwaltung Dr. Hannah Schneider als Kontakt. Für den Antrag gilt ausdrücklich die jeweils aktuelle Förderrunde und nicht eine frühere Richtlinienfassung.

Warum der Aufruf für Musik und Crossover interessant ist

Musikprojekte stehen heute oft in Beziehung zu Games, XR, audiovisueller Produktion und Künstlicher Intelligenz. Das Programm eröffnet einer rechtlich antragsberechtigten Gruppe oder Organisation die Möglichkeit, Branchenkontakte und Austauschformate aufzubauen, statt lediglich ein einzelnes Konzert zu finanzieren. Ein Workshop zur Musikproduktion für interaktive Medien oder ein Branchentreffen von Musikschaffenden und Spieleentwicklern wären beispielsweise inhaltlich naheliegende Ansätze; über die tatsächliche Förderfähigkeit entscheidet jedoch die Stadt nach ihren Kriterien.

Offizielle Förderbedingungen und Unterlagen

Informationsstand: 15. Oktober 2026. Bewerbungsende ist der 30. Oktober 2026. Die endgültigen Antragsbedingungen ergeben sich aus dem städtischen Aufruf und den dort bereitgestellten Formularen.

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