Kulturkoffer Hessen 2027: Förderung für Musikprojekte mit jungen Menschen – Frist 2. November
Das hessische Förderprogramm Kulturkoffer nimmt bis zum 2. November 2026 Anträge für Projekte im Förderjahr 2027 entgegen. Auch Musik ist ausdrücklich förderfähig: Entscheidend sind kulturelle Teilhabe, gemeinsames künstlerisches Arbeiten und neue Zugänge für Kinder und junge Menschen in Hessen. Die Bewerbung wird per E-Mail eingereicht.
Für wen eignet sich die Ausschreibung?
Gesucht sind außerschulische, partizipative Vorhaben, die Kinder und Jugendliche zum eigenen Gestalten einladen. Musikworkshops, gemeinsames Musizieren, improvisatorische Formate oder genreübergreifende Klangprojekte können grundsätzlich passen, sofern sie den Förderzielen entsprechen. Der Schwerpunkt liegt auf jungen Menschen von etwa 3 bis 27 Jahren; auch generationenübergreifende Projekte sind möglich.
Wichtig ist die Zusammenarbeit: Kulturkoffer-Projekte müssen von mindestens zwei Partnern gemeinsam geplant und umgesetzt werden. Dabei soll eine Seite künstlerische Expertise mitbringen, die andere im jeweiligen sozialen Umfeld verankert sein. Alle beteiligten Einrichtungen müssen ihren Sitz in Hessen nachweisen können; auch die Veranstaltungen müssen dort stattfinden.
Wer darf den Antrag stellen?
Antragsberechtigt sind beispielsweise gemeinnützige Kunst- und Kultureinrichtungen, kulturelle Initiativen, Vereine, soziale Träger und andere juristische Personen. Einzelne freischaffende Musikerinnen und Musiker können keinen eigenen Antrag stellen, aber als bezahlte Fachkräfte in einem Projekt mitwirken. Schulen, Kitas und Hochschulen sind ebenfalls nicht selbst antragsberechtigt, können jedoch Kooperationspartner sein.
Förderhöhe und Eigenmittel
Nach den offiziellen Förderinformationen übernimmt der Kulturkoffer in der Regel 70 Prozent der förderfähigen Projektkosten; die Antragstellenden und ihre Partner sollten die übrigen 30 Prozent aus Eigen- und gegebenenfalls Drittmitteln aufbringen. Die Fördersumme liegt üblicherweise über 5.000 Euro. Honorare für künstlerische und pädagogische Fachkräfte sowie weitere unmittelbar projektbedingte Ausgaben können grundsätzlich angesetzt werden. Die konkrete Bewilligung bleibt von Antrag, Förderrichtlinien und Juryentscheidung abhängig.
So wird die Bewerbung vorbereitet
Benötigt werden eine nachvollziehbare Projektbeschreibung, Angaben zu den Partnern und zur künstlerischen Expertise, ein Plan für die Ansprache der Teilnehmenden, die formalen Angaben sowie ein Finanzierungsplan und je nach Organisationsform weitere Nachweise. Der vollständige, rechtskräftig unterzeichnete Antrag mit Anlagen soll bis einschließlich 2. November 2026 an kulturkoffer@lkb-hessen.de gesendet werden.
Das Projekt darf normalerweise erst nach Abstimmung und Unterzeichnung des Fördervertrags beginnen. Auch Pflichtunterricht oder reguläre Betreuung sowie bereits gestartete Vorhaben sind nicht förderfähig. Wer in Hessen mit Musikvermittlung, Jugendzentren oder freien Kulturinitiativen arbeitet, sollte die Partnerkonstellation und die finanziellen Eigenanteile besonders früh prüfen.
Offizielle Informationen
Ausschreibungsstand: 16. Oktober 2026. Maßgeblich sind die aktuellen Bedingungen und Formulare des Veranstalters.
Antragstellung und Frist: https://kulturkoffer-hessen.de/antrag-stellen/
Förderkriterien, Antragsberechtigung und Finanzierung: https://kulturkoffer-hessen.de/faq/

