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Berlin-Lichtenberg 2027: Bis zu 5.000 € für Musikworkshops und kulturelle Bildungsprojekte

Ise-Shima Art Company
vor 3 Tagen
3 Min. Lesezeit

Der Bezirk Berlin-Lichtenberg eröffnet am 19. Oktober 2026 die neue Antragsrunde des Berliner Projektfonds Kulturelle Bildung (PKB), Fördersäule 3, für das Jahr 2027. Das Programm unterstützt kreative Kooperationen zwischen Kunstschaffenden und Bildungsorten, die Kindern und Jugendlichen praktische künstlerische Erfahrungen ermöglichen. Dazu können auch musikalische Workshops, gemeinsames Songwriting, Rap- und Beatproduktion, Ensemblearbeit oder Klangprojekte gehören, sofern die konkrete Idee die Förderkriterien erfüllt. Die Förderung ist auf maximal 5.000 Euro pro Projekt begrenzt; die Abgabefrist ist der 11. November 2026 um 24 Uhr.

Fördergebiet und Projektzeitraum: ausschließlich Berlin-Lichtenberg

Die Aktivitäten müssen im Bezirk Lichtenberg durchgeführt werden. Der Bezirk nennt als voraussichtlichen Durchführungszeitraum den 9. März bis zum 31. Dezember 2027. Dieses Programm ist damit kein allgemeines Musikstipendium für alle deutschen Bundesländer und auch keine internationale Ausschreibung ohne Ortsbezug. Es will insbesondere die kulturelle Teilhabe von Kindern und Jugendlichen vor Ort stärken.

Tandem statt Einzelprojekt: Kunst und Bildung müssen zusammenarbeiten

Die Projektidee muss als Tandem zwischen künstlerischer Praxis und einem Bildungs- beziehungsweise Kulturpartner angelegt sein. Als mögliche Einrichtungen nennt die Bezirksverwaltung Schulen, Kitas und Bildungs- oder Jugendfreizeiteinrichtungen. Ein öffentliches Jugendzentrum, das zusammen mit einer freien Musikerin ein partizipatives Klanglabor veranstalten will, wäre beispielsweise vom Ansatz her passend; ob der Träger und die Kosten förderfähig sind, ist im Einzelfall nachzuweisen. Eine reine Konzertproduktion ohne aktive Mitwirkung junger Menschen entspricht nicht automatisch der Zielrichtung.

Wichtige Einschränkung: Wer darf den Antrag stellen?

Die Antragstellenden müssen zwingend außerhalb der Berliner Verwaltung angesiedelt sein. Bezirksämter, öffentliche Schulen, Kitas, Bibliotheken, Volkshochschulen und öffentliche Musikschulen dürfen deshalb nicht selbst als Zuwendungsempfänger auftreten. Denkbar sind dagegen freie Träger, Fördervereine öffentlicher Einrichtungen oder Bildungsinstitutionen in nichtstaatlicher Trägerschaft, sofern sie die übrigen Bedingungen erfüllen. Es ist also entscheidend, zwischen dem Bildungspartner, der mitwirken darf, und dem juristisch antragsberechtigten Träger zu unterscheiden.

Musikprojekte: Beteiligung und Lernprozess nachvollziehbar beschreiben

Eine musikalische Bildungsmaßnahme sollte konkret zeigen, wie die jungen Beteiligten selbst kreativ werden. Geeignet wären etwa eine Reihe von Ensembleproben mit selbst entwickelter Aufführung, musikalisches Storytelling oder die gemeinsame Produktion eines Hörstücks. Beschreiben Sie die künstlerischen Lernziele, die Anzahl und Altersgruppe der Teilnehmenden, die Zusammenarbeit mit dem Bildungspartner und den zeitlichen Ablauf. Ein realistischer Projektplan ist wichtiger als große Versprechen über spätere Auftritte.

Bis zu 5.000 Euro – bestimmte Kosten sind ausgeschlossen

Der Zuschuss beträgt höchstens 5.000 Euro pro Projekt. Die Gesamtfinanzierung muss gesichert sein und die tatsächliche Bewilligung steht unter dem Vorbehalt vorhandener Haushaltsmittel sowie einer Juryentscheidung. Nicht als förderfähige Kosten anzusetzen sind laut aktueller Bezirksinformation unter anderem reguläre Miet- und Raumnutzungskosten, Hotel- und Reisekosten, Arbeitsessen, Präsente sowie Bewirtung; für einfache Snacks und alkoholfreie Getränke der beteiligten Kinder und Jugendlichen gibt es eine genannte Ausnahme. Eine sorgfältige Prüfung dieser Regeln verhindert unrealistische Kostenpläne.

Antrag digital UND auf Papier – Frist 11. November 2026

Die Bezirksseite verlangt einen vollständig ausgefüllten Antrag mit sämtlichen Anlagen, der fristgerecht sowohl digital als auch in Papierform eingeht. Ein bloßer Versand der elektronischen Fassung reicht folglich nicht aus. Die Einreichungsphase beginnt am Montag, 19. Oktober 2026, und endet am Mittwoch, 11. November 2026, um 24:00 Uhr. Bis zum 9. November können Termine für Beratungsgespräche über fondskulturellebildung@kultur-in-lichtenberg.de angefragt werden. Überprüfen Sie rechtzeitig die Formulare, Finanzierungsübersicht und den konkreten Einreichungsweg.

Zusätzliche Ausschlussregeln

Wer in den zurückliegenden fünf Jahren ohne Unterbrechung aus dem Projektfonds Kulturelle Bildung gefördert wurde, kann laut Bekanntmachung von einer weiteren Förderung ausgeschlossen sein. Ehemalige Empfänger sollten zudem ihre Berichtspflichten prüfen. Eine Zuwendung darf nicht mit einem bereits sicheren Preisgeld verwechselt werden: Die Jury entscheidet nach den geltenden Bedingungen, und jede Antragstellung ist mit einem konkreten Projekt verbunden.

Amtliche Quelle und Antragsunterlagen

Stand: 15. Oktober 2026. Antragstellung erst ab 19. Oktober; die Behörde und ihre aktuellen Dokumente sind für die verbindliche Auslegung der Förderbedingungen maßgeblich.

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